Gewaltschutz: Wirkung, Akzeptanz und Potenziale

Praxisempfehlungen und Good-Practice Beispiele für eine wirksame Weiterentwicklung des institutionellen Gewaltschutzes in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung(en) in Bayern

Roy Limpert, Prof. Dr. Markus Witzmann

Unter Beteiligung Deutschlands verpflichten internationale Verträge wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) oder die Istanbul-Konvention die europäischen Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Verhütung von und zum Schutz vor Gewalt, besonders für bestimmte und/oder vulnerable Bevölkerungsgruppen umzusetzen. In Deutschland wird dies über verschiedenste gesetzliche Regelungen abgebildet. Für Gewaltprävention in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege und in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung(en) sind insbesondere die Paragrafen 5 SGB 11 (Prävention in Pflegeeinrichtungen) sowie § 37a SGB 9 (Gewaltschutz) von zentraler Bedeutung. Für Bayern ist dies im Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG) verankert. Mit Verweis auf Art. 3 und 4 PfleWoqG sind Einrichtungen, welche diesem Gesetz unterliegen verpflichtet, spezifische Gewaltschutzkonzepte im Kontext einer gewaltfreien Betreuung und Pflege zu entwickeln. Diese sind den zuständigen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vorzulegen und bilden zudem eine Voraussetzung im Kontext der Verhandlungen zu Leistungsvereinbarungen.

Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt Gewaltschutz: Informieren. Sensibilisieren. Handeln. (HM, StMGP) zeigen, dass die Umsetzung des Gewaltschutzauftrages in der Versorgungspraxis heterogen und lückenhaft ist. Hier besteht weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf, welcher praxisnah unter Beteiligung der Leistungserbringenden und Leistungsnutzenden bearbeitet werden sollte (Limpert & Witzmann 2026, n. v.).

Laufzeit: voraussichtlich bis April 2028

Projektleitung: Prof. Dr. Markus Witzmann

Projektkoordination: Roy Limpert, M.Sc. ANP

Ziele:

Das Forschungsprojekt legt den Schwerpunkt auf die von Art. 3 und 4 PfleWoqG angesprochenen Einrichtungen im Bereich der Langzeitpflege in Bayern, sowie deren Träger und fokussiert die bisherigen Maßnahmen zum einrichtungsspezifischen Gewaltschutz. Dabei werden folgende Ziele formuliert:

- Erkenntnisgewinn zu Akzeptanz & Wirksamkeit bestehender Gewaltschutzkonzepte,

- Erkenntnisgewinn zu Herausforderungen, Förderfaktoren, Barrieren und Bedarfen im Kontext der nachhaltigen Umsetzung des einrichtungsspezifischen Gewaltschutzes,

- Identifikation von Good-Practice Beispielen gelebten Gewaltschutzes in der Praxis.

Vorhaben:

Das Forschungsprojekt soll auf Basis der gewonnenen empirischen Erkenntnisse Empfehlungen ableiten, die zur Stärkung der nachhaltigen Implementierung von Gewaltschutzkonzepten in den o.g. Einrichtungen, zum Abbau von Barrieren in der Umsetzung sowie zur Förderung einer Gewalt reduzierenden Praxis beitragen.

Methodik:

Um die Ziele des Projektvorhabens realisieren zu können, basiert das Forschungsdesign auf einem partizipativen Mixed-Methods Design unter Anwendung quantitativer und qualitativer Methoden, welche sich auf den Themenschwerpunkt des Forschungsgegenstandes – bestehende Gewaltschutzkonzepte in der stationären Langzeitpflege – fokussieren. Angestrebt sind hierzu u. a. Befragungen verschiedener Anspruchsgruppen bzw. deren Vertreter:innen (Mitarbeitende sowie Bewohnende der o. g. Einrichtungen, An – und Zugehörige, externer Partner:innen). Zudem sollen die Gewaltschutzkonzepte teilnehmender Einrichtungen, basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, analysiert werden.

Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention